Für Mitarbeitende
Hier finden Sie Angaben zu Ihrer Anstellung. Ausserdem können Sie sich an die personalverantwortliche Person Ihres Instituts wenden. Diese hat Ihre Anstellungsverfügung geschrieben, kennt die wichtigsten Grundsätze des Personalgesetzes und steht im ständigen Kontakt mit der Personalabteilung.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich direkt an das für Ihre Fakultät oder Ihre Abteilung zuständige Team in der Personalabteilung.
Die Universität als Arbeitgeberin
