Personalabteilung

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Universität Zürich verpflichtet sich in ihrem Verhaltenskodex Gender Policy zu Arbeitsbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungspflichten für Frauen und Männer fördern.

Universitäre Kinderkrippen

Die Universität Zürich bietet ihren Angestellten mit 100%-Anstellung wie auch für Teilzeitbeschäftigte subventionierte Krippenplätze für ihre Kinder an. Anmeldungen möglichst mit Beginn der Schwangerschaft.

Änderung Beschäftigungsgrad im Zusammenhang mit Elternschaft

Soweit es die betrieblichen Verhältnisse zulassen, kann der Beschäftigungsgrad von Frauen und Männern im Zusammenhang mit Elternschaft/Kinderbetreuung auf deren Antrag und im Einvernehmen mit der vorgesetzten Stelle reduziert werden. Eine Änderung des Beschäftigungsgrads setzt die Einwilligung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters voraus und sollte im Sinne der Gender Policy keine Auswirkungen auf Einstufung, Weiterbildung, Förderung etc. der betreffenden Person haben.

Vaterschaftsurlaub

Der bezahlte Vaterschaftsurlaub beträgt 5 Arbeitstage; zudem hat der Vater Anspruch auf 1 Monat unbezahlten Urlaub im ersten Lebensjahr des Kindes. Beim Festlegen des Zeitpunkts ist nach Möglichkeit auf die betrieblichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.

Krankheit der Kinder

Bei Krankheit von Kleinkindern oder Kindern im schulpflichtigen Alter haben die Eltern für die Pflege die notwendige Zeit, jedoch höchstens 5 Arbeitstage pro Ereignis zugute (§ 85 c VVO). Die Eltern sind verpflichtet, ihr Möglichstes tun, um eine andere Betreuung zu organisieren, d.h. möglichst wenig Tage zu Hause zu bleiben.

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